Eine OHG steht für "Offene Handelsgesellschaft" und ist eine Rechtsform für Unternehmen in Deutschland. Es handelt sich um eine Personengesellschaft, bei der zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen betreiben.
Bei einer OHG haften alle Gesellschafter persönlich, unbeschränkt und solidarisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das bedeutet, dass die Gesellschafter mit ihrem gesamten privaten Vermögen für Schulden der OHG haften.
Eine OHG entsteht durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, der formlos erfolgen kann. Im Gesellschaftsvertrag wird unter anderem der Zweck der Gesellschaft, die Aufgaben der Gesellschafter, die Höhe der Einlagen und die Verteilung von Gewinnen und Verlusten geregelt.
Eine OHG kann im Handelsregister eingetragen werden, was jedoch nicht zwingend erforderlich ist. Eine Eintragung hat den Vorteil, dass die Gesellschaft Rechtsfähigkeit erlangt, was unter anderem die Möglichkeit zur Klageerhebung und zur Teilnahme am Rechtsverkehr erleichtert.
Die Geschäftsführung einer OHG liegt grundsätzlich bei allen Gesellschaftern gemeinschaftlich. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, einen oder mehrere Geschäftsführer zu bestellen.
Die OHG eignet sich insbesondere für Unternehmen, in denen mehrere Personen gemeinsam unternehmerisch tätig sein möchten und eine persönliche Haftung in Kauf nehmen können. Typische Beispiele sind Handwerksbetriebe, Arztpraxen oder größere Einzelhandelsunternehmen.
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